So lautet die Definition, auf die sich die Staaten 1994 an der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo einigten. Zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit gehören
Sexuelle und reproduktive Gesundheit hängt eng mit der Verwirklichung und Achtung von Menschenrechten zusammen. Bei der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo 1994 erkannte die Staatengemeinschaft erstmals die reproduktiven Rechte an. Sexuelle Rechte sind im Kairoer Aktionsprogramm nicht enthalten. Bisher ist es der internationalen Gemeinschaft nicht gelungen, sich auf eine Definition dieser Rechte zu einigen. Das hängt damit zusammen, dass sexuelle Rechte Aspekte berühren, die viele Staaten nicht akzeptieren wollen, obwohl sie sich aus den Menschenrechten ableiten.
Trotz Fortschritten bei der sexuellen und reproduktiven Gesundheit besteht in vielen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf. Weltweit können Menschen ihre Rechte in Bezug auf die Sexualität und die Fortpflanzung nicht ausüben. Gerade in Ländern des Südens bleiben sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste weit hinter den Bedürfnissen der Bevölkerung zurück. Insbesondere Frauen und Mädchen sind oft nicht aufgeklärt, können keine freien Entscheidungen über ihre eigene Sexualität treffen und werden Opfer von Diskriminierung und Gewalt. Millionen von Frauen leiden ein Leben lang an den Folgen von Geburtskomplikationen. Zahlreiche Todesfälle und negative Folgen für die Gesundheit könnten durch ein funktionierendes Gesundheitssystem sowie adäquate medizinische Betreuung während der Schwangerschaft und Geburt verhindert werden.