Weibliche Genitalbeschneidung betrifft auch Frauen in der Schweiz. „Die Anzahl Mädchen und Frauen, die in der Schweiz leben und von Genitalverstümmelung betroffen sind, ist in den letzten Jahren gestiegen“, schreibt das Eidgenössische Büro für Gleichstellung (EBG) in einer Mitteilung vom 1. Juli 2024.
Die Beschneidung von Mädchen und Frauen wird in vielen Fällen vor der Einreise in die Schweiz oder anlässlich von Reisen in die Herkunftsländer vollzogen, schreibt das EBG. Dies unter starkem sozialem und familiärem Druck. Oft sei den Beteiligten nicht bewusst, dass die Eltern betroffener Mädchen in der Schweiz juristische Konsequenzen befürchten müssen.
Die weibliche Genitalbeschneidung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und in der Schweiz strafbar. Ebenso ist es nach Schweizer Recht untersagt, diesen Eingriff im Ausland durchführen zu lassen.
Um klar auf die Rechtslage in der Schweiz hinzuweisen, hat der Bund einen „Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung“ publiziert. Er existiert auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Amharisch, Arabisch, Somali und Tigrinja. Er kann als PDF oder in gedruckter Form via Website des Bundesamts für Gesundheit bezogen werden: www.stop-fgm.admin.ch