Nach Albanien und Bosnien ratifiziert auch die Schweiz die Istanbul-Konvention

Der Nationalrat hat am 31. Mai dem Beitritt zur „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ zugestimmt.

 

IAMANEH Schweiz begrüsst diesen wichtigen Schritt, der Frauenrechte als Menschenrechte anerkennt und die Grundlage für verstärkte Massnahmen gegen Gewalt an Frauen setzt.

Die Schweiz reiht sich damit in die 22 Länder ein, welche die Konvention ebenfalls angenommen haben. Psychische, physische und sexuelle Gewalt wird für strafbar erklärt, das gilt auch für Stalking, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung. Gewisse Straftaten müssen auch dann verfolgt werden, wenn diese im Ausland begangen worden sind und dort von Gesetzes wegen nicht bestraft werden. 

Das Übereinkommen ist das erste und einzige bindende Instrument in Europa, das Frauen vor jeder Form von Gewalt schützen soll.

IAMANEH Schweiz setzt einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf geschlechterbasierte Gewalt, welche weltweit eine der meistverbreiteten Menschenrechtsverletzungen und ein globales Problem ist, das mit hohen Kosten für die Gesellschaft verbunden ist. Sie ist armutsverursachend und armutsvertiefend. In patriarchalischen Gesellschaften beruht sie auf tief verankerten Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, die nur durch Interventionen auf allen gesellschaftlichen Ebenen überwunden werden können. IAMANEH Schweiz sieht in der Prävention und Beseitigung geschlechterbasierter Gewalt einen wichtigen Meilenstein hin zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft.